Mietvertrag über eine Ferienwohnung
Zwischen
Martiale Bluhm
Norferstrasse 72
D40221 Düsseldorf
(Im Folgenden: Vermieter)
und
(Im Folgenden: Mieter)
|
| wird folgende Vereinbarung getroffen: |
|
|
| § 1 |
 |
Mietsache
|
Vermietet wird die im Anwesen "La Pinède" in Roussillon en Provence gelegene Ferienwohnung
" ..............* .............. " , bestehend aus ...* ... Wohnraum , ...* ... Schlafzimmer, Dusche/WC.
|
| 1. |
|
Zur Nutzung durch maximal ...* ... Personen.
|
| 2. |
|
Mitbenutzen darf der Mieter: Garten, Schwimmbad, Parkplatz, Waschküche.
|
| 3. |
|
Mitvermietet werden Einrichtungsgegenstände gemäß Übergabeprotokoll. Dieses Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.
|
 |
 |
|
| § 2 |
|
Mietzeit
|
| 1. |
|
Die Mietsache wird für die Dauer von ...* ... Wochen vermietet.
|
| 2. |
|
Das Mietverhältnis beginnt am __________ um 16.00 Uhr und endet am __________ um 10.00 Uhr.
|
| 3. |
|
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
|
|
 |
|
| § 3 |
|
Mietpreis
|
| 1. |
|
Die Miete beträgt ...* ... € / Woche.
|
| 2. |
|
Zuzüglich zur Miete zahlt der Mieter für die Endreinigung eine Pauschale von 50,-- €.
|
| 3. |
|
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Miete auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Die restlichen 70% zuzüglich 50 € Endreinigung und der Kaution in Höhe von 350 € sind bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn fällig. Erfolgt die Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn, so ist der Mietpreis sofort fällig. Kommt der Mieter diesen Bedingungen nicht fristgerecht nach, wird der Vermieter ohne weiteres, insbesondere ohne Mahnung und Nachfristsetzung, von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei und kann sogleich anderweitig über die Mietsache verfügen.
|
| 4. |
|
Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von € 350,--. Dieser Betrag wird nach Abnahme der Wohnung am Abreisetag per Scheck zurückerstattet.
|
| 5. |
|
Es besteht die Möglichkeit, Bettwäsche/Tischwäsche und Handtücher am Ort für 25,-- € pro Person und Satz zu mieten.
|
|
 |
|
| § 4 |
|
Haftung des Vermieters
|
|
|
Der Vermieter haftet für die fristgemäße Übergabe der Mietsache. Falls er nicht fristgerecht übergibt, hat er u.a. die Kosten einer gleichwertigen Ersatzunterkunft zu tragen. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung auf die Höhe des zweifachen Gesamtpreises beschränkt.
|
|
 |
|
| § 5 |
|
Rücktritt des Mieters
|
|
|
Der Mieter hat bei Vertragsrücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%, bis 14 Tage 50% und ab dem 13. Tag vor Mietbeginn 100% der vereinbarten Miete zu zahlen, falls er keinen Ersatzmieter für die Vertragszeit stellt.
|
|
 |
|
| § 6 |
|
Haftung des Mieters
|
|
|
Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.
|
|
 |
|
| § 7 |
|
Benutzung der Mietsache
|
| 1. |
|
Der Mieter ist verpflichtet, auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
|
| 2. |
|
Der Mieter verpflichtet sich, die Sachen und das Inventar pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Mietsache ausreichend zu lüften und während der Heizzeit zu beheizen.
|
| 3. |
|
Die Mietsache darf nur von der vereinbarten Personenzahl genutzt werden.
|
| 4. |
|
Tierhaltung ist nur erlaubt, soweit dies bei Abschluss des Vertrags vereinbart worden ist.
|
| 5. |
|
Küchengeräte und sonstige Geräte, wie Waschmaschine, Heiz- und Warmwasseraufbereitungs-geräte sind entsprechend den jeweils vorliegenden Bedienungsanleitungen zu benutzen.
|
|
 |
|
| § 8 |
|
Beendigung des Mietverhältnisses
|
| 1. |
|
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem ordnungsgemäßen, von seinen Sachen geräumten Zustand bis spätestens 10.00 Uhr zurückzugeben. Etwaige Mängel werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Weist die Mietsache bei der Rückgabe vom Mieter zu verantwortende Schäden auf, oder fehlen auf der Bestandsliste aufgeführte Einrichtungsgegenstände, oder im Falle vorzeitiger Abreise, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, bzw. entstehende Kosten in Abzug zu bringen.
|
| 2. |
|
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche ihm ausgehändigte Schlüssel zurückzugeben. Sind Schlüssel abhanden gekommen, ist der Vermieter berechtigt, die betreffenden Schlösser erforderlichenfalls die Schließanlage nebst Schlüsseln auf Kosten des Mieters ändern oder ersetzen zu lassen, es sei denn, der Mieter kann die Benutzung des oder der abhanden gekommenen Schlüssel durch einen Unbefugten ausschließen.
|
|
|
|
Düsseldorf, |
|
|
____________________________
(Ort, Datum) |
|
____________________________
(Ort, Datum) |
|
 |
|
____________________________
Ingeborg Arend
(In Vertretung)
|
|
____________________________
|
|